Auch an Badezimmerarmaturen ist Chrom (VI) nicht wegzudenken.
Da bei der Beschichtung von Chrom (VI) Stoffe (z.B. Chromtrioxid) zum Einsatz kommen, die im Rahmen der REACH -Verordnung (EG Nr. 1907/2006) als potenziell gefährlicher Stoff eingestuft wurde, ist das Verarbeiten dieser Stoffe seit dem 21.09.2024 in Europa verboten.
Somit kann in Europa keine Beschichtung mit Chrom (VI) mehr hergestellt werden.
Als möglicher Ersatz, haben verschiedene Betriebe auf andere Verfahren umgestellt. Eins davon ist z.B. die Verarbeitung von Chrom (III). Hier muss aber, um die Beschichtung vor Einflüssen zu schützen, nach der Beschichtung noch eine Schutzschicht lackiert werden. Eine solche Beschichtung sieht zwar wie das bisherige Chrom (VI) aus, hat aber durch den Lack eine deutlich geringere Oberflächenhärte.
Kurz gesagt:
Eine Verchromung mit Chrom (III) plus der notwendigen Lackschicht zur Versiegelung kann mit unseren Ersatzbeschichtungen nicht verglichen werden, wir benötigen keinen Schutzlack und haben dadurch eine Widerstandsfähigere Oberfläche.