Cookie Einstellungen aktualisieren >

Oberflächenveredelung

Veredelungstechnik der besonderen Art

KLINK

____________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Abweichungen werden nur anerkannt, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote
2.1 An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für den im Angebot angegebenen Zeitraum (bis Auftragserteilung) gebunden.
2.2 Mündliche Abmachungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
2.3 Unsere Angebote gelten nur für die im Angebot angegebene Person, oder Firma. Eine Übertragung auf andere Personen, oder Firmen ist nicht möglich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in EURO plus der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht und Versicherung kommen bei Bedarf plus der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer hinzu. Skonti oder sonstige Preisnachlässe bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.
3.2 Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen von Farbe, Öl, Fett und sonstigen Verschmutzungen, berechnen wir nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden die vereinbarten Aufschläge, außer das Reinigen wurde schon bei Angebotserstellung berücksichtigt.
3.3 Alle angegebenen Preise für unsere Beschichtungen beziehen sich ausschließlich darauf, dass nur nach dem Zusammenbau sichtbare Außenflächen beschichtet werden. Alle vom Kunden gewünschten Abweichungen müssen zusätzlich vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
3.4 Ändern sich die für die Preisfindung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter etc.) in der Zeit von Auftragserteilung/Annahme bis zum vorgesehenen/geplanten Zeitpunkt der Leistungserfüllung/Lieferung wesentlich, ist KLINK Oberflächenveredelung befugt, nach Absprache mit dem Kunden, den angebotenen Preis anzupassen. Kommt keine Einigung mit dem Kunden zustande, ist KLINK Oberflächenveredelung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gegen uns nur dann zu, wenn seine Forderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
3.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist KLINK Oberflächenveredelung berechtigt, nach einer Wartezeit von 6 Monaten nach Rechnungsstellung die bearbeiteten Teile zu verkaufen, um den Rechnungsbetrag auszugleichen. Sollte beim Verkauf eine höhere Summe, als der Rechnungsbetrag erzielt werden, so wird dem betroffenen Kunden der Differenzbetrag minus 20% Aufwandsentschädigung aus dem Restbetrag ausbezahlt.
3.7 Alle Rechnungsbeträge sind bei Abholung in Bar, oder vorab per Überweisung fällig. Bei Lieferung sind alle Rechnungsbeträge vorab per Überweisung fällig.

4. Lieferung
4.1 Die durch uns in Angebot und Auftragsbestätigung angegebene Bearbeitungszeit stellt keinen verbindlichen Zeitraum dar und kann daher abweichen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Bearbeitungszeit mit Anlieferung der Teile bei uns.
4.2 Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse bei uns, wie Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Energie- oder Materialmangel, personelle Ausfälle, behördliche Anordnungen oder Eingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc., die zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen oder gar zu Unmöglichkeit der Leistung führen, die von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die mitgeteilten Bearbeitungszeiten um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
4.3 Teillieferungen sehen wir als Ausnahme, soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, werden aber bei Lieferung durch Spedition/Frachtführer extra berechnet (Verpackung und Versand). Bei Teillieferungen muss der durch KLINK Oberflächenveredelung festgesetzte Teilbetrag des ges. Rechnungsbetrages vor Lieferung, oder Abholung beglichen werden.
4.4 Kosten der Verpackung und Versand bei Lieferung sind grundsätzlich durch den Kunden zu tragen und werden ihm vorab mitgeteilt.
4.5 Die Gefahr für zu bearbeitende Teile des Kunden geht mit dem Verlassen des Firmensitzes von KLINK Oberflächenveredelung, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Kunden über.
4.6 Wir versenden ausschließlich in versicherten Paketen. Sollte der Wert der Teile über den regulären Versicherungswerten liegen, so trägt der Kunde die Mehrkosten der Zusatzversicherung. Wird die zu bearbeitende Ware durch KLINK Oberflächenveredelung abgeholt, trägt und organisiert der Kunde die Transportversicherung. Dem Kunden ist es freigestellt, diese Versicherung nicht abzuschließen.
4.7 Bei Teilen (z.B. Oldtimerteile) für die kein Ersatz mehr beschafft werden kann lehnt KLINK Oberflächenveredelung die Rücksendung durch Spedition, oder Frachtführer ab. Es sei denn es liegt eine vom Kunden unterschriebene Erklärung vor, dass KLINK Oberflächenveredelung von allen Haftungsansprüchen bei Verlust, oder Beschädigung freigestellt wird.
4.8 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.9 Über Versandweg, Art und Mittel für Rücksendungen, entscheidet ausschließlich KLINK Oberflächenveredelung.

5. Anforderungen an zu bearbeitende Objekte
5.1 Die angelieferten zu bearbeitenden Teile müssen 1:1 den zuvor besprochenen Teilen entsprechen. Bei abweichend angelieferten Teilen, behält sich KLINK Oberflächenveredelung das Recht vor, die Teile auf Kosten des Kunden zurückzuschicken, oder ein neues Angebot zu unterbreiten.
5.2 Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt. Jegliche Korrosion an den unbehandelten Flächen rechtfertigt keine Reklamation. Alle Beschichtungen werden im Normalfall nur an den sichtbaren Außenflächen (im fertig verbauten Zustand) durchgeführt, sollte es aus technischen Gründen nicht anders möglich sein, so können auch weitere Flächen beschichtet werden.
5.3 Bei Teilen, die durch KLINK Oberflächenveredelung entchromt werden sollen, versichert der Kunde, dass es sich auch tatsächlich um eine echte Chrom (VI) Schicht handelt. Sollte es sich trotz der Versicherung durch den Kunden nicht um eine echte Chrom (VI) Schicht handeln, sondern um eine Bedampfung, oder Ähnliches, so haftet KLINK Oberflächenveredelung nicht für Beschädigungen an der Oberfläche. Bitte beachten Sie, dass Teile mit Verschmutzungen, Ablagerungen, Kalk, Farbe und sonstigem von uns an diesen Stellen nicht galvanisch entchromt werden können. Wir arbeiten ohne Säuren und können daher nur die blanke Chromschicht bearbeiten. Sollen Teile durch uns vorbehandelt/gereinigt werden, müssen wir den Mehraufwand zusätzlich berechnen. Alle Abweichungen müssen vor Anlieferung der Teile mit uns besprochen werden.
5.4 Für Witterungsschäden sowie für evtl. Schäden durch später aus Doppelungen und sonstigen Hohlräumen heraussickernde Rückstände aus dem Behandlungsprozess haftet KLINK Oberflächenveredelung nicht. Es ist in der Verantwortung des Kunden, nach der Bearbeitung durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanische Beschädigungen der Oberfläche zu verhindern.

6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrunde liegenden Muster möglich und mitunter unvermeidbar. Entsprechende Vorkommnisse können dann – in einem angemessenen Rahmen – nicht vermieden werden und stellen keinen Mangel dar.
6.2 Mangelhaft oberflächenbehandelte Teile werden von uns kostenlos fachgerecht nachgebessert.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Außer bei Teilen, die älter als 10 Jahre sind, hier können wir auf Grund des Alters und der Unkenntnis, welche Einflüsse über die Zeit auf das Material eingewirkt haben, keine Gewährleistung auf die Beschichtung geben. Die zurückgelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich zu rügen. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt das Gleiche innerhalb der vorgenannten Frist nach Entdeckung des Mangels. Werden Mängel bei der Weiterverarbeitung festgestellt, so trägt KLINK Oberflächenveredelung keine Kosten bzgl. Ausbau/Demontage etc., soweit nach Mängelfeststellung die Weiterverarbeitung fortgeführt wurde.
6.4 Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit und wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
6.5 Ist Ware für besondere Umgebungsbedingungen oder besondere Beanspruchung vorgesehen, hat der Kunde dies im Vorhinein anzuzeigen.

7. Vertragsgeltung, salvatorische Klausel
Sollte eine Vorschrift dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, unwirksam oder undurchsetzbar oder als nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar gelten, berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Vorschriften nicht. Eine solche nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Vorschrift gilt, soweit gesetzlich zulässig, als durch eine wirksame und durchsetzbare Vorschrift ersetzt, die der tatsächlichen oder mutmaßlichen wirtschaftlichen Absicht der Parteien und dem Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Vorschrift am nächsten kommt. Das Gleiche gilt entsprechend für Lücken in diesen AGB und weiterführenden Vertragsbestandteilen.
Stand: 06.2023


designed by KLINK Oberflächenveredelung
Datenschutz
Impressum
AGB